Mietsonderverwaltung
Unser Unternehmen hat sich der sogenannten Mietsonderverwaltung von Eigentumswohnungen angenommen. Sind Sie Eigentümer einer Wohnung, haben diese als Kapitalanlage gekauft und möchten sich nicht weiter um die Verwaltung der Wohnung kümmern, so übernehmen wir dies für Sie. Grundsätzlich unterscheidet man hier zwei unterschiedliche Modelle – mit oder ohne Kontoführung. Bei der ersten Variante wird ein Treuhandkonto eröffnet, über das wir alle Zahlungen der Wohnung für Sie abwickeln (Mieteingang, Hausgeld, Grundsteuer B usw.). Sie erhalten dann, nach Abzug der Kosten, einen monatlichen Übertrag. Bei der zweiten Variante behalten Sie die Kontoführung, müssen dann allerdings die Kontrolle der Mieteingänge übernehmen. Wir unterbreiten Ihnen gerne auf Anfrage ein individuelles Angebot. Nehmen Sie hierzu gerne Kontakt mit uns auf.
Die Verwaltung beinhaltet folgende Punkte:
Kaufmännische Verwaltung
- Ganzjährige Beratung des Eigentümers zur Lösung von wohnwirtschaftlichen Belangen telefonisch oder in unseren Büroräumen
- Abschluss und Kündigung von Mietverträgen unter Vereinbarung marktüblicher Mieten
- Mietinkasso bis einschließlich der 2. Mahnstufe
- Führung der Mietkautionen nach den gesetzlichen Bestimmungen
- Überprüfung und Geltendmachung von Mieterhöhungsmöglichkeiten
- Erstellung der jährlichen Betriebskostenabrechnungen gegenüber den Mietern nach den gesetzlichen Bestimmungen, inklusive Berücksichtigung von Zwischenablesungen
- Abwicklung des gesamten Zahlungsverkehrs über ein Treuhandkonto des Hauses
- Durchsetzung der Hausordnung
- Wohnungswirtschaftliche Buchführung aller Einnahmen und Ausgaben
- Aufbereitung der Buchführung für die Steuererklärung
Technische Verwaltung
- Betreuung und Kontrolle von Sanierungs- und Renovierungsarbeiten (Hier können individuelle Kostengrenzen festgelegt werden)
- Auswahl professioneller Fach- und Handwerksunternehmen, Einholung von Angeboten sowie Erstellung und Überwachung von Aufträgen
Vermietung
- Vermietung freiwerdender Wohnungen und Gewerberäume
- Vermarktung der Immobilien (Besichtigungen in Absprache mit Vormieter, keine „Sammeltermine“!)
- Auswahl des neuen Mieters inkl. Bewerbungsunterlagen und Bonitätsprüfung
- Vertragsabschluss
- Abnahme- und Übergabeverhandlungen