Mietvertrag
Bei uns haben Sie grundsätzlich zwei Möglichkeiten der Mietvertragsgestaltung. Wir können Ihnen einen durch uns selbst erstellten und individuell an Ihre Immobilie angepassten Mietvertrag anbieten. Dieser wird durch uns wie auch durch unseren Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht immer an die neueste Rechtsprechung angepasst. Ebenfalls ist es möglich, einen Mietvertrag von Haus & Grund zu beziehen.
Die Mietverträge von Haus & Grund werden vor der Erstellung immer neu angefordert und befinden sich so rechtlich immer auf dem neusten Stand.